Bund Deutscher Nordschleswiger: Unterschied zwischen den Versionen
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Bund Deutscher Nordschleswiger
Der Bund Deutscher Nordschleswiger ist die Dachorganisation der deutschen Minderheit in Dänemark und vertritt sie in allen Fragen nach außen.
Geschichte
Die Gründung des Bundes Deutscher Nordchleswiger erfolgte am 22. November 1945 in der deutschen Hauptbücherei am Schulweg in Apenrade. Die Gründungserklärung basierte im wesentlichen auf der Haderslebener Erklärung vom November 1943, in der die Grenze anerkannt und die Loyalität gegenüber dem Königshaus und dem dänischen Staat betont wurde. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch aller ab 1938 durch die Gleichschaltung im wesentlichen nationalsozialistisch geprägter Organisationen war dieser Neuanfang notwendig geworden wenn es für die deutsche Minderheit eine Zukunft in Dänemark geben sollte. Die Grundsätze zogen einen Schlussstrich unter die Grenzrevisionsansprüche der deutschen Minderheit – beides kam in der Gründungserklärung des BDN zum Ausdruck. Seine vornehmliche Aufgabe war in den ersten Nachkriegsjahren der Versuch, die Folgen der Rechtsabrechnung zu mildern, von dänischer Seite wurden jedoch keine Zugeständnisse gemacht. Nach der Entlassung der meisten deutschen Inhaftierten konnten jedoch ab 1948 langsam wieder Verbandsstrukturen aufgebaut werden. Erster geschäftsführender Vorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger war von 1945 bis 1947 der Tabakfabrikant Matthias Hansen, ein führendes Mitglied des "Haderslebener Kreises". Erster Leiter des Deutschen Sekretariats und zentraler Akteur der Anfangsjahre war Ernst Siegfried Hansen, der am 1. Dezmeber 1945 der Öffentlichkeit die Gründungerklärung des Bundes Deutscher Nordchleswiger übergab.
Organisation
Mit einer Mitgliederzahl von etwa 4.500 ist er der größte Verband sowie der Herausgeber der Tageszeitung „Der Nordschleswiger“ (Auflage: 4.000). Höchstes Organ des Bundes Deutscher Nordschleswiger ist die Delegiertenversammlung. Diese wählt die/den Hauptvorsitzende/n, seine/n Stellvertreter/in sowie die/den Kulturausschussvorsitzende/n und die/den Vorsitzende/n der Schleswigschen Partei (SP). Während der Kulturausschuss für die kulturelle Gesamtplanung der Minderheit zuständig ist, übernimmt die Schleswigsche Partei die politische Vertretung der Minderheit in den Kommunen.