Volksabstimmung in Schleswig

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Historische Karte von Nord- und Südschleswig um 1918

Bei den Volksabstimmungen in Schleswig wurde 1920 in zwei Abstimmungszonen über die staatliche Zugehörigkeit Schleswigs abgestimmt.

Vorgeschichte

Im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 hatte der Deutsche Bund unter gemeinsamer Führung Preußens und Österreichs Schleswig-Holstein aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt. Zwei Jahre später kam es zum Bruch zwischen den beiden deutschen Mächten. Im Paragraph 5 des Prager Friedensvertrages von 1866 nach dem Deutschen Krieg verpflichtete sich Preußen auf Druck Frankreichs hin [Siehe:Was geschah 1864, Geschichtszentrum Dybbøl Banke]. gegenüber England und Frankreich, im nördlichen Teil des nach dem deutsch-dänischen Krieg von 1864 an Preußen abgetretenen Schleswigs binnen 6 Jahren ein Referendum zur Staatszugehörigkeit durchzuführen, kam dieser Verpflichtung jedoch nicht nach. Bereits im Jahre 1878 wurde die Nordschleswig-Klausel des Prager Friedens durch den preußisch-österreichischen Vertrag von Gastein annulliert, und im Jahre 1907 erkannten Deutschland und Dänemark im Optantenvertrag von Kopenhagen die Grenzziehung von 1864 an.

Abstimmung

Die Karte zeigt den Anteil der Bevölkerung mit dänischer Muttersprache im Jahr 1905 Siehe:Nordschleswig 1840 - 1920, Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte.
Legende
Abstimmungsergebnis in Schleswig 1920

Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, an dem Dänemark nicht teilgenommen hatte, wurde im Versailler Vertrag eine Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche Schleswigs vorgesehen und dabei die Abstimmungszonen und -modalitäten nach den Wünschen Dänemarks definiert.

Es wurden zwei Abstimmungszonen bestimmt. Die nördliche Zone (Zone I) wurde für eine En-Bloc-Wertung vorgesehen und so festgelegt, dass dort eine sichere dänische Gesamtmehrheit zu erwarten war, wodurch lokale grenznahe Mehrheiten für Deutschland von vornherein unberücksichtigt blieben. In der südlich angrenzenden mittleren Zone (Zone II) mit erwarteter deutscher Mehrheit erfolgten einen Monat zeitlich versetzt Abstimmung und gemeindeweise Wertung, so dass für Dänemark die Möglichkeit bestand, im Falle von Mehrheiten in einzelnen Gemeinden diese der nördlichen Zone I zuzuschlagen.

Die Volksabstimmung wurde 1920 unter Aufsicht einer internationalen Kommission (CIS, Commission Internationale de Surveillance du Plébiscite Slesvig) durchgeführt.

Zone I („Nordschleswig“):

Bei der Volksabstimmung in Nordschleswig am 10. Februar 1920 stimmten 25.329 Stimmberechtigte (25,1 %) für Deutschland und 75.431 (74,9 %) für Dänemark.

Zone I bestand aus den damaligen Landkreisen

  • Hadersleben (Haderslev): 6.585 Stimmen bzw. 16,0 % für Deutschland, 34.653 Stimmen bzw. 84,0 % für Dänemark, davon
    • Stadt Hadersleben 3.275 Stimmen bzw. 38,6 % für Deutschland, 5.209 Stimmen bzw. 61,4 für Dänemark;
  • Apenrade (Aabenraa): 6.030 Stimmen bzw. 32,3 % für Deutschland, 12.653 Stimmen bzw. 67,7 % für Dänemark, davon
    • Stadt Apenrade 2.725 Stimmen bzw. 55,1 % für Deutschland, 2.224 Stimmen bzw. 44,9 % für Dänemark;
  • Sonderburg (Sønderborg): 5.083 Stimmen bzw. 22,9 % für Deutschland, 17.100 Stimmen bzw. 77,1 % für Dänemark, davon
    • Stadt Sonderburg 2.601 Stimmen bzw. 56,2 % für Deutschland, 2.029 Stimmen bzw. 43,8 % für Dänemark und
    • Flecken von Augustenburg 236 Stimmen bzw. 48,0 % für Deutschland, 256 Stimmen bzw. 52,0 % für Dänemark;
  • Tondern] (Tønder), nördlicher Teil: 7.083 bzw. 40,9 % für Deutschland, 10.223 Stimmen bzw. 59,1 % für Dänemark, davon
    • Stadt Tondern 2.448 Stimmen bzw. 76,5% für Deutschland, 750 Stimmen bzw. 23,5 % für Dänemark,
    • Flecken Hoyer 581 Stimmen bzw. 72,6 % für Deutschland, 219 Stimmen bzw. 27,4 % für Dänemark und
    • Flecken Lügumkloster 516 Stimmen bzw. 48,8 % für Deutschland, 542 Stimmen bzw. 51,2 % für Dänemark;
  • Flensburg (Flensborg), nördlicher Teil: 548 Stimmen bzw. 40,6 % für Deutschland, 802 Stimmen bzw. 59,4 % für Dänemark.

Der deutsche Historiker Johannes Tiedje legte noch am Tag der ersten Abstimmung einen Gegenentwurf zum Grenzverlauf vor. Wäre der so genannte Tiedje-Gürtel zu Deutschland gekommen, wären die deutsche Minderheit in Dänemark kleiner und die dänische Minderheit in Deutschland größer und beide Minderheiten in etwa gleich groß ausgefallen. Der Entwurf wirkte sich in der Endphase des Wahlkampfes in Zone II aus.

Zone II („Mittelschleswig“):

Am 14. März fand die Volksabstimmung in Zone II, Mittelschleswig mit Flensburg, Niebüll, Föhr, Amrum und Sylt, statt. Hier votierten 51.742 Stimmberechtigte (80,2 %) für Deutschland und 12.800 (19,8 %) für Dänemark. Nur drei kleine Gemeinden auf Föhr hatten dänische Mehrheiten. So blieb Zone II geschlossen bei Deutschland.

Zone II bestand aus den damaligen Landkreisen:

  • Tondern, südlicher Teil: 17.283 bzw. 87,9 % für Deutschland, 2.376 Stimmen bzw. 12,1 % für Dänemark;
  • Flensburg, südlicher Teil: 6.688 Stimmen bzw. 82,6 % für Deutschland, 1.405 Stimmen bzw. 17,4 % für Dänemark;
  • Husum, nördlicher Teil: 672 Stimmen bzw. 90,0 % für Deutschland, 75 Stimmen bzw. 10,0 % für Dänemark

und der

  • Stadt Flensburg: 27.081 Stimmen bzw. 75,2 % für Deutschland, 8.944 Stimmen bzw. 24,8 % für Dänemark

Dritte Zone:

Eine dritte Abstimmungszone, die bis zu einer Linie Husum-Schlei oder Eider-Schlei (Danewerklinie) reichte, wurde von den dänischen Nationalliberalen vorgeschlagen. Sie wurde überraschenderweise in den ersten Entwurf zur Abstimmungsregelung aufgenommen, aber nach heftigen Auseinandersetzungen innerhalb Dänemarks auf Betreiben der dänischen Regierung vom endgültigen Ablauf gestrichen. Siehe: Salmonsens koversationsleksikon Seite 255 und Afstemningszoner, Grænseforeningen</ und Danevirkebevægelsen, Grænseforeningen und Abstimmungsgebiet, Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte

Abtretung Nordschleswigs

Die Abtretung Nordschleswigs an Dänemark erfolgte am 15. Juni 1920. Der Tag wird in Dänemark als Wiedervereinigungstag (Genforeningsdag) bezeichnet und es werden am 15. Juni noch heute in Nordschleswig Wiedervereinigungsfeiern (Genforeningsfest) gehalten, obwohl bereits der damalige Premierminister Niels Neergaard in seiner Wiedervereinigungsrede am 11. Juli 1920 Siehe:Premierminister Niels Neergaards Wiedervereinigungsrede Düppel 1920, Danmarkshistorien.dk ausführte, daß man zwar von dänischer Seite aus von Wiedervereinigung spräche, jedoch „niemals in unserer (Dänemarks) tausendjährigen Geschichte Südjütland (Schleswig) eins mit Dänemark gewesen war“. Ebenfalls in Frage stellt die dänische Seite des DHM den Begriff Wiedervereinigung, fragt „Kann man eigentlich von einer Wiedervereinigung 1920 sprechen? Denn kann man etwas wiedervereinigen, das vorher niemals vereinigt gewesen war?“ und konstatiert, daß „wenn man deswegen von einer ‚Wiedervereinigung‘ 1920 spricht, […] dies staatsrechtlich Geschichtsverfälschung“ sei Siehe:Wiedervereinigung?, Deutsches Historisches Museum. Bis heute werden in Nordschleswig auch Abstimmungsfeiern am 10. Februar veranstaltet.

Hintergrund für die verschiedenen Sichtweisen: Die erste Vereinbarung der Eider-Grenze Siehe: Grenzlandportal, Die Grenzen 800-1100 und SHZ, Ein unbekanntes Stück Landesgeschichte wurde 811 zwischen Karl dem Großen und dem Wikingerherrscher Hemming zu einer Zeit getroffen, als es in Dänemark nur regionale Königreiche gab. Im 10. Jahrhundert schuf Gorm der Alte ein immer noch heidnisches Reich, das erstmals die Bezeichnung Dänemark verdiente. 934 eroberte das Heilige Römische Reich die Gegend zwischen Eider und Schlei als Mark Schleswig. Gorms christlichem Nachfolger Harald Blauzahn wurde diese Mark 969 zu Lehen gegeben, aber 974 wieder entzogen. Erst 1024 wurde sie Knut dem Großen überlassen und unterstand seither dauerhaft der dänischen Krone, allerdings überwiegend nur als Lehen. Lange Zeit stellten auch die Grafen von Holstein, das dem Heiligen Römischen Reich angehörte, Herzöge von Schleswig. Nach 1460 bestand eine Personalunion mit dem dänischen König; die dänischen Könige waren somit Herzöge in Schleswig oder in den königlichen Anteilen hiervon und als dänischer König zugleich ihre eigenen Lehnsherren.

Zusammenfassung

Die Mehrheitsverhältnisse in Schleswig waren allen Seiten in groben Zügen bekannt. So verlief beispielsweise bereits die Demarkationslinie nach der Erhebung 1849/1850 zwischen skandinavischen Truppen einerseits (dänische Truppen und schwedische bzw. norwegische Freiwillige, später schwedische Friedenstruppen) und preußischen Truppen andererseits nördlich von Tondern und südlich von Flensburg. Nahezu identisch, jedoch bereits ohne Berücksichtigung Flensburgs, war die erste Version der Sprachgrenze Hans Victor Clausens Siehe:Sprachgrenze nach Clausen 1891, graenseforeningen, die in ihrer später geänderten Version, der so genannten Clausen-Linie, zur Grenze zwischen Zone I und II wurde.

Um 1900 lieferte eine Volkszählung dann ein genaueres Bild von der Verteilung nationalen Gesinnung in Schleswig Siehe:Volkszählung vom 01.12.1900 – Ergebnisse der Kreise, Statistik des Deutschen Reichs Band 150: in den drei nördlichen Landkreisen Hadersleben, Apenrade und Sonderburg hatte es jeweils dänische Bevölkerungsanteile von 80 % gegeben und in diesen Landkreisen befanden sich knapp 100.000 der 140.000 Dänen Schleswigs (70 % der Schleswiger Dänen) Siehe: Volkszählung vom 01.12.1900 – Dänische Minderheit, Statistik des Deutschen Reichs Band 150, im Landkreis Tondern mit rund 25.500 Dänen betrug der dänische Bevölkerungsanteil 45 % (18 % der Schleswiger Dänen), in den Stadt- und Landkreisen Flensburg jeweils rund 6 % (4 % der Schleswiger Dänen), in den südlichen Landkreisen Schleswig, Husum und Eckernförde jeweils unter 5 % und insgesamt nur 8 % der Dänen in Schleswig.

Die Resultate der 1900 erfolgten Volkszählung spiegelten sich dann auch bei der Abstimmung von 1920 wieder Siehe:Ergebnis der Volksabstimmung, Deutsches Historisches Museum. Da die beiden Abstimmungszonen weitestgehend mit den 5 nördlichen Landkreisen und dem Stadtkreis Flensburg deckungsgleich waren (ein kleiner Teil des Landkreises Husum kam hinzu, ein Teil des Landkreises Schleswig fiel weg), lebten im Abstimmungsgebiet über 90 % der Dänen Schleswigs. So kam sogar in Zone I und II zusammen mit 47 % für Deutschland (77.071 Stimmen) und 53 % für Dänemark (88.231 Stimmen) ein leichtes Übergewicht für Dänemark zustande.

Nach Kreisen betrachtet ergab sich folgendes Bild: Die drei nördlichen Landkreise hatten dänische Stimmenanteile zwischen 68 % und 84 %. Im Landkreis Flensburg hatten zwar im nördlichen Teil 59,4 % der 1.350 Stimmberechtigten für Dänemark gestimmt, aber insgesamt 76,6 % der 9.443 Stimmberechtigten für Deutschland, im Landkreis Tondern zwar im nördlichen Teil 59,1 % der 17.306 Stimmberechtigten für Dänemark, aber insgesamt 65,9 % der 36.965 Stimmberechtigten für Deutschland. Hier gab es innerhalb der en bloc gewerteten Zone I nördlich der Grenze einzelne Bereiche mit deutschen Stimmenanteilen von über 75 %. Das Ignorieren der Ergebnisse in diesen grenznahen, deutlich deutsch stimmenden Gebieten der beiden grenzübergreifenden Landkreise Tondern und Flensburg war – neben Unmut über den Wahlmodus an sich - Anlass zur Kritik von deutscher Seite. Die Kritik führte zum Vorschlag Tiedjes, die deutlich deutsch dominierten Gebiete der Landkreise samt weiterer angrenzender Bereiche, in denen die Verhältnisse ausgeglichen waren, aus der nördlichen Zone herauszutrennen und der südlichen Zone zuzuschlagen.

Minderheiten

Seit den Volksabstimmungen gibt es nationale Minderheiten beiderseits der neuen Grenze; auf der deutschen Seite die Dänische Minderheit, auf der dänischen Seite die Deutsche Minderheit in Dänemark. Beide unterhalten eine beachtliche Zahl von Kindergärten und Schulen zur Pflege der eigenen Kultur.

Beide Minderheiten sind Gesinnungsminderheiten. Wie bereits mit Auswanderung vieler deutsch und friesisch gesinnter Schleswiger nach der niedergeschlagenen Erhebung 1848 emigrierten auch nach 1864 viele dänisch, aber auch deutsch und friesisch gesinnte Schleswiger - Siehe:The Emigration from North Schleswig. In: Steffen Elmer Petersen, Lars Scheving og Niels Peter Stilling (Hgg): From Scandinavia to America. Proceedings from a Conference held at Gl. Holtegaard, Odense 1987, 58-80 - oder zogen als dänische Optanten zeitweilig nach Dänemark, um der dreijährigen preußischen Wehrpflicht zu entgehen.

Literatur

  • Hans Schultz Hansen: Die Schleswiger und die Teilung, in: Grenzen in der Geschichte Schleswig-Holsteins und Dänemarks, Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins, Band 42, Wachholtz Verlag Neumünster, 1. Auflage 2006, ISBN 3-529-02942-4
  • Martin Rheinheimer: Grenzen und Identitäten im Wandel, in: Grenzen in der Geschichte Schleswig-Holsteins und Dänemarks, Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins, Band 42, Wachholtz Verlag Neumünster, 1. Auflage 2006, ISBN 3-529-02942-4

Quellen

Fußnoten

<references />

Siehe auch